Laut den Zahlen aus 2019 werden immer mehr Kinder von einem Elternteil ins Ausland entführt. Dabei sind Mütter und Väter gleichermaßen die Täter.
Der Albtraum aller getrennten Eltern: Nach dem Urlaub kehrt das Kind nicht zurück
Für jede Mutter und jeden Vater die sich getrennt haben, ist es ein Albtraum, wenn das Kind aus einem Urlaub mit dem anderen Elternteil nicht zurückkehrt. Fuer alle Beteiligten beginnt mit dem Kindesentzug ein langer Leidensweg, mit einem ungewissen Ausgang.
Auf die Frage der AfD-Fraktion, wie viele Kinder aus Deutschland entführt werden, gab das Bundesjustizministerium folgende Antwort:
Nach dem internationalen Haager-Kinderentführungsübereinkommen (HKÜ) und den geltenden EU-Regeln in ausländischen Staaten waren es 2017 186 Kinder. Nach Angaben des Bundes wurden von diesen 186 Fällen 156 Fälle abgeschlossen. Die 241 Verfahren die 2018 vorlagen, waren bis März 2019 113 Fälle geklärt – 128 waren zu dem Zeitpunkt noch offen.
Dabei sind Männer und Frauen gleichermaßen Täter. Die Türkei steht auf Platz eins, denn dort gab es 38 deutsche Anträge auf Rückführung, gefolgt von Polen (24), Frankreich und England (je 13) und Russland (12). Auch in Österreich und Italien (je 11), Spanien und den USA (je 9) sowie Portugal (8) gab es Anträge auf Rückführung.
Eine Kindesentführung ins Ausland ist keine Einbahnstraße, da die Kinder oft widerrechtlich aus Deutschland gebracht werden. Die Fallzahlen entführter Kinder können weitaus höher sein in der Praxis. Denn es werden nur die Rückführungsverfahren unter Beteiligung des Bonner Bundesamtes für Justiz erfasst. Eben das ist nicht zwingend notwendig nach dem Haager Abkommen. Das bedeutet das die Zahlen nicht erschöpfend sind. Derzeit gehören dem Haager-Kindesentführungsübereinkommen weltweit 100 Vertragsstaaten an.
Privatdetektive ermitteln bei Kindesentführung
Eine Kindesentführung findet häufiger statt und kann das aufenthaltsberechtigte Elternteil schneller treffen, als es denkt. Bei den Tätern handelt es sich zumeist um den Kindesvater, die Mutter oder sogar die Großeltern. Oft wird das Kind ins Ausland gebracht. Selbst dann wenn das sorge- und aufenthaltsberechtigte Elternteil weiß, wo sich das Kind im Ausland aufhält, so ist die Rückführung nicht so einfach. Oft dauert die Einschaltung von Gerichten und Polizei im Ausland lange und ist auch nicht immer mit Erfolg gekrönt.
Die beste Lösung ist die Hilfe von einer Privatdetektei. Ein erfahrener Privatdetektiv Wien kann schnell und gezielt recherchieren und durch Observationen ermitteln, wo sich das Kind aufhält. Zudem verfügen die Privatermittler über die notwendigen Kenntnisse und Möglichkeiten, um das entzogene Kind behutsam wieder dem aufenthaltsberechtigten Elternteil zuzuführen.
Was sind die Gründe für Kindesentzug?
Oftmals ist es der Fall, dass der geschiedene Ehepartner die Entscheidung des Familiengerichts zur Bestimmung des Sorgerechts und des Aufenthaltsbestimmungsrechts nicht akzeptiert wird. Dies passiert nicht nur bei bi-nationalen Ehen, sondern auch innerhalb von Deutschland. Viele der „Kindesentzieher“ fühlen sich in ihrem Heimatland sicher. Sie verfallen dem Glauben, dass sie gute Chancen haben, dem berechtigten Ehepartner das Kind auf Dauer zu entziehen. Bei manchen Elternteilen handelt es sich auch um emotionale Kurzschlusshandlungen, bei denen die Folgen nicht bedacht werden.
Es kann auch passieren, dass das Kind entgegen der Vereinbaren nicht rechtzeitig zurückgegeben wird. Aber selbst das stellt bereits den Tatbestand des Kindesentzuges dar. Sofern mehrere Kinder vorhanden sind, kommt eine Kindesentführung seltener vor.
Was tun bei Kindesentzug?
Es ist nicht immer gleich klar, ob ein Kindesentzug vorliegt. So kann der nicht-aufenthaltsberechtigte Elternteil bewusst mit einer Täuschungsabsicht handeln oder es handelt sich nur um eine Verzögerung bei der Rückgabe des Kindes.
Zumeist ist es zu früh die Polizei einzuschalten. Aber auch Warten kann nicht von Vorteil sein, da so eine Kindesrückführung schwieriger wird, desto länger es dauert. Das Beste ist es, dass betroffene Elternteile sich frühzeitig von einer guten Privatdetektei beraten lassen, die Erfahrung mit Fällen von Kindesentführung, Kindesentzug und Kindesrückführung hat.
Die Anzeichen für einen Kindesentzug
- Plötzlich ist der Pass des Kindes nicht mehr auffindbar.
- Der Kindesentzug wird angedroht.
- Opa und Oma sprechen immer wieder davon, dass das Kind bei ihnen aufwachsen soll.
- Dass Elternteil, dass im Ausland lebt, möchte länger mit dem Kind in den Urlaub.
- Das im Ausland lebende Elternteil verfügt nur über ein geringes Einkommen.
- Der Ehepartner stammt aus einem anderen Kulturkreis und akzeptiert das Urteil des Familiengerichts nicht.
- Es verschwinden während der Ehe Geldbeträge.
- Das Kind muss die Muttersprache des ausländischen Partners lernen.
- Plötzlich sind Fotos und Spielzeug des Kindes weg.
Häufig finden Kindesentführungen und Kindesentzug länderübergreifend statt. Daher ermitteln die Privatdetektive häufig im Ausland, wie bspw. in Polen, Ungarn, Frankreich, Spanien und Italien. Aber auch in Tschechien, der Türkei und Jugoslawien.
Kindesentzug ist strafbar und wird nach dem Paragraphen 235 StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren bestraft!
Was bedeutet eine Entführung eigentlich für das Kind?
Nicht nur, das zurückgelassene Elternteil empfindet die Situation als belastend, sondern ebenfalls das Kind. Denn es wird aus seiner vertrauten Umgebung herausgerissen und an einen unbekannten Ort innerhalb Deutschlands oder ins Ausland verbracht. Ohne Zweifel ist dies traumatisierend für das Kind und auch für denjenigen der mit der Situation konfrontiert wird.
Die einzige gute Nachricht ist, dass dem Kind keine Gefahr droht, denn schließlich entzieht das andere Elternteil dieses nicht um es zu töten, sondern um es bei ihm aufwachsen zu lassen bzw. dem sorgeberechtigten Partner emotional Schaden zuzufügen respektive zu erpressen. Genau hier liegt in den meisten Fällen die wahre Natur des Entführers.